Abriss eines Kulturdenkmals
Im Dresdner Stadtteil Blasewitz, auf dem Grundstück Tolkewitzer Straße 57, spielten sich in den letzten Jahren aus Sicht des Denkmalschutzes dramatische Vorkommnisse ab. Die in unmittelbarer Elbnähe um 1902 errichtete und nach dem Ersten Weltkrieg umgebaute Villa Romana wurde Anfang der 90er Jahre unter Denkmalschutz gestellt. Im Sommer 2014 wurde sie durch den Eigentümer ohne Genehmigung abgerissen. Seitdem tobt ein Rechtsstreit zwischen diesem und den Behörden.
Die Geschichte, die zu diesem beispiellosen Akt führte, begann 1977, als der damalige Besitzer Dieter K. die DDR verließ und die Villa an die katholische Kirche veräußerte. 1997 erfolgte der Rückkauf, wobei sich das Objekt zu diesem Zeitpunkt in einem guten Zustand befand. Bereits im Vorfeld des Kaufes und danach über viele Jahre hinweg versuchte K. eine Genehmigung zum Abriss des neobarocken Gebäudes zu erwirken, doch er scheiterte auch juristisch in mehreren Instanzen.
Im Oktober 2012 begann ein bis heute unaufgeklärte Brandserie in der Villa. Als Anfang 2014 erneut eine Abrissgenehmigung abgelehnt wurde, machte K. kurzen Prozess und ließ die Bagger anrollen. Wie viel kriminelle Energie dabei an den Tag gelegt wurde, zeigt der Umstand, dass sich K. weder durch einen von der Stadt Dresden verhängten Abrissstopp, noch von der Polizei aufhalten ließ, in mehreren Etappen das denkmalgeschützte Gebäude dem Erdboden gleich zu machen.
Rekonstruktion angeordnet
Nun ließe sich sicher darüber diskutieren – und das ist an vielen anderen Orten zu Genüge getan worden – ob ein zerstörtes Gebäude durch eine Rekonstruktion seinen Denkmalwert wiedererlangen kann. Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen handelte jedenfalls umgehend: Es ordnete noch im September 2014 den Wiederaufbau der Villa auf Kosten des Eigentümers an. Ein einzigartiger Vorgang, der aber durch die Gesetzeslage gedeckt sei, versicherte man. Die vorliegenden Plan- und Fotodokumentationen zur Villa erlauben einen detailgetreuen Nachbau wesentlicher gestaltprägender Elemente. Der Rechtsstreit, der nun folgte, ist gegenwärtig am Verwaltungsgericht Dresden anhängig.
Ob ein für den Denkmalschutz positiver Ausgang des Verfahrens realistisch ist, sei dahingestellt. In meinen Augen ist das Vorgehen der Denkmalpflege ohne ernst zu nehmende Alternative. Die Signalwirkung, die von einer Tatenlosigkeit ausgegangen wäre, hätte verheerende Folgen gehabt. Abrisswütige Immobilien-Eigentümer wären vermehrt dem Beispiel von K. gefolgt, wenn ihr Handeln ohne Konsequenzen bliebe. Und auch strafrechtlich könnte das rücksichtslose Vorgehen des Eigentümer Folgen haben. Die Kripo ermittelt nicht nur wegen Zerstörung eines Kulturdenkmals, sondern auch wegen Brandstiftung. Es fällt wirklich schwer zu glauben, K. habe mit der Brandserie nichts zu tun.
Update: Erstes Urteil zum Abriss einer Villa in Dresden-Blasewitz
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
in diesem Fall gibt es Neuigkeiten.
Die Villa in Drseden Blasewitz muß wieder aufgebaut werden!
https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2023/05/pm_058.php
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/villa-denkmalschutz-abgerissen-urteil-wiederaufbau-100.html
P.S.: Ich habe Ihren Blog eben erst entdeckt. Auf den erste Blick gefallen mir Ihre Artikel und vor allem die sehr präziesen Architektur-Fotos, die Sie zur Illustration heranziehen, ausgesprochen gut.
Vielen Dank für den Hinweis, aber ich habe diese Nachricht bereits in diesem Update verarbeitet: https://www.zeilenabstand.net/erstes-urteil-zum-abriss-einer-villa-in-dresden-blasewitz/