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Fotohosting für Foren – rechtliche und technische Aspekte

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Fotosammlung

Einbinden von Medien

Eine Forensoftware besitzt in aller Regel eine Funktion zum Hochladen von Fotos und anderen Medien, um diese in die Posts zu integrieren oder an sie anzuhängen. Lebt ein Forum allerdings vor allem von Bildinhalten, dann muss sich der Forenbetreiber auch Gedanken darüber machen, ob das Einbinden der Medien von externen Quellen wie Fotohostern oder Enzyklopädien ermöglicht werden sollte. Doch dabei gilt es, grundsätzliche rechtliche und technische Fallstricke zu beachten.

Urheberrechtliche Überlegungen

Zunächst die gute Nachricht: Das Einbetten fremder Inhalte durch Embedding ist spätestens seit einem Urteil des BGH aus dem Jahre 2015 grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist, dass der ursprüngliche Inhalt keine Urheberrechte verletzt. Mit der letztgenannten Einschränkung ist es somit möglich, Fotos, Grafiken und Videos aus jeder öffentlich zugänglichen Quelle in die eigenen Postings im Forum einzubinden. Das können YouTube-Videos, Medien von Wikipedia oder schlichtweg Fotos jeder erdenklichen Website sein. Auch der Gedanke, große Fotodatenbanken auf einen Fotohoster auszulagern und von dort einzubinden, liegt nahe.

Auf diese Weise erleichtert man dem Nutzer des Forums den Umgang mit fremden (aber auch eigenen) urheberrechtlich geschützten Inhalten. Er kann dadurch auch Medien im Forum unmittelbar anzeigen lassen, die weder gemeinfrei, noch unter einer Creative-Common-Lizenz stehen. Gegenüber dem einfachen Verlinken steigt der Nutzwert der Inhalte des Forums ungemein.

Verstoß gegen den Datenschutz?

Doch leider ist spätestens seit Einführung der DSGVO ein rechtliches Problem für den Forenbetreiber entstanden. Durch das Einbetten fremder Inhalte erhalten die Betreiber der ursprünglichen Quelle zwangsläufig die IP-Adresse eines jeden Besuchers des Forums bzw. des Threads mit den eingebetteten Inhalten. Bei der IP-Adresse handelt es sich aber um ein personenbezogenes Datum. Zwar wäre diese Weitergabe möglicherweise durch Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) gedeckt, doch werden Gerichte Jahre brauchen, bis sie diese konkrete Konstellation durchdekliniert haben. Bis dahin herrscht Rechtsunsicherheit.

Noch schlimmer wiegt der Fall aber, wenn die Forensoftware keine technische Filterung der für die Nutzer zur Verfügung stehenden Hosting-Quellen ermöglicht. Dann kann der Forenbetreiber das Embedding entweder nur generell unterbinden oder für alle Quellen weltweit öffnen. Nach Art. 13 DSGVO muss der Betreiber den Besucher der Website in der Datenschutzerklärung darüber informieren, an wen seine Daten konkret weiter gereicht werden. Zwar ist es in Ausnahmefällen durchaus möglich, lediglich Kategorien von Empfängern zu benennen, doch bei potenziell allen Websites weltweit und der damit verbundenen Weitergabe in jedes beliebige Drittland inkl. aller privater Hoster dürfte der Informationspflicht nach Art. 13 kaum genüge getan sein.

Mir sei an dieser Stelle eine persönliche Anmerkung erlaubt: Wir haben diese und unzählige andere vertrackte Situationen lediglich dem Umstand zu verdanken, dass der EuGH vor wenigen Jahren die auch unter Juristen höchst umstrittene und fragwürdige Entscheidung getroffen hat, dass IP-Adressen als personenbezogene Daten zu gelten haben. IP-Adressen und deren technisch bedingte Weitergabe sind aber das Fundament für die Funktionsfähigkeit des Internets. Sie lassen in aller Regel keine Rückschlüsse auf eine konkrete Person zu.

Suchmaschinenoptimierung

Natürlich kann es Sinn machen, große Datenmengen wie Abbildungen auf andere Server auszulagern. Der Einsatz von CDN kann die Ausgabe einer Website im Browser nicht unerheblich beschleunigen, denn die Inhalte werden dabei optimiert zur Verfügung gestellt.

Genau das Gegenteil ist aber der Fall, wenn den Forenusern die Möglichkeit gegeben wird, Fotos aus allen erdenklichen Quellen einzubinden. Fotohosting in einer Cloud eignet sich, um große Datenmengen auszulagern oder vielen Menschen Zugriff darauf zu gewähren. Es eignet sich aber in aller Regel nicht, um diese Inhalte per Embedding auf Websites, Blogs oder Foren einzubinden. Dabei fällt nämlich ein Vielfaches an Datenmenge an, wenn die Fotos im Vorfeld nicht für den konkreten Einsatzzweck optimiert wurden. Die Folge sind unnötig lange Ladezeiten. Dass die Geschwindigkeit einer Website ein sehr wichtiger Rankingfaktor bei Google ist, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Kurzum: Wir haben hier den Supergau für die Suchmaschinenoptimierung (SEO).

Im schlimmsten Fall können schlechte Werte bei den Suchmaschinenkriterien des Forums auch auf andere Teile der Webpräsenz ausstrahlen. Das ist nämlich genau dann gegeben, wenn das Forum in einem Unterverzeichnis der Hauptdomain beheimatet ist und nicht etwa über eine Subdomain erreichbar ist. In einem Unterverzeichnis ist das Forum Teil der Hauptseite, als Subdomain erkennt und bewertet es Google dagegen als eigene Domain.

Beispiele für Subdomain bzw. Unterverzeichnis wären:

https://forum.zeilenabstand.net
https://zeilenabstand.net/forum

Es gilt also, sich bei neuen Webpräsenzen grundsätzliche Gedanken darüber zu machen, welche Struktur für die eigenen Zwecke von Vorteil ist: Subdomain oder Unterverzeichnis. Das gilt selbstredend für alle Bestandteile des Webauftritts, egal ob sich dabei um ein Forum, Blog, Shop etc. handelt.

Der abschließende Ratschlag

Ideal wäre ein Forensystem, das den Betreiber von Haus aus bzw. mit entsprechenden Plugins in die Lage versetzt, eine Whitelist für das Embedding von externen Medien zu definieren. Für die beliebte Woltlab Suite ist mir bei meinen Recherchen ein entsprechendes Plugin begegnet, das aber ausschließlich mit der neusten Version der Forensoftware zusammen arbeitet.

Möchte man dem Forennutzer das Fotohosting ermöglichen, ist der Einsatz einer entsprechenden Software wie Chevereto auf dem eigenen Server eine gute Option. Die Woltlab-Suite-Familie verfügt zu diesem Zweck ebenso über eine eigene Galerie-Erweiterung. Dabei gilt immer: Möchte man die Suchmaschinenoptimierung nicht vollkommen zur Farce verkommen lassen, sollte dringend darauf geachtet werden, dass Fotos nur in der maximal für die Darstellung im Forum benötigten Größe hochgeladen werden dürfen. Das bedeutet im Zweifel mehr Arbeit für den Nutzer, der die Dateien im Vorfeld des Uploads entsprechend verkleinern muss.

Ein Kommentar zu “Fotohosting für Foren – rechtliche und technische Aspekte

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