Home / Alle Artikel / PETAs absurder Kampf um Urheberrechte für Tiere

PETAs absurder Kampf um Urheberrechte für Tiere

Posted on – zuletzt aktualisiert am 24. April 2018
Der Makake Naruto

Ein Affe als Fotograf

Eines muss vorweg gestellt werden: Ich bin bekennender Tierliebhaber und engagiere mich auch ehrenamtlich im Tierschutz. Aber auch Tierschutz sollte Grenzen kennen, insbesondere dann, wenn Tierschutzorganisationen wie PETA jegliches Maß verlieren und dabei die Tiere für die eigene Reputation missbrauchen.

Was ist geschehen? Der britische Tierfotograf David Slater schoss vor einigen Jahren das Foto seines Lebens. So dachte er jedenfalls! In der Nachschau brachte ihm das Foto den Ruin. Und genau genommen machte er das Foto auch nicht selbst, sondern der Affe Naruto, ein Schopfmakake. Dieser fand die Kamera Slaters so spannend, dass er sich selbst ein Fotoshooting verpasste, bei dem auch ein mittlerweile legendäres Selfie des Affen entstand.

Als große Medien- und Verlagshäuser damit begannen, das Foto zu nutzen, unternahm Slater den Versuch, die Urheberrechte vor einem britischen Gericht einzuklagen und verlor. Das Gericht urteilte, dass der Fotograf als nicht die Kamera auslösende Person eben nicht der Urheber des Werkes sei, Naruto – seines Zeichens Affe und Tier – diese aber auch nicht inne haben könne.

PETA als Rechtsvertreter

An dieser Stelle könnte die Geschichte zu Ende sein. Doch da hat Slater und die Weltöffentlichkeit die Rechnung ohne die Tierschützer von PETA gemacht. Diese klagten allen Ernstes im Namen des Affen die Urheberrechte vor einem amerikanischen Gericht ein, wo bekanntlich die skurrilsten Urteile eine Chance haben. Den ersten Prozess verlor PETA 2015. Inzwischen wird der Fall vor einem Berufungsgericht in San Francisco verhandelt. Im Zweifel könnte danach der Fall vor dem obersten Gericht der USA, dem Supreme Court in Washington, landen. Welch ein Spektakel für einen Makaken!

Aber auch sonst scheut PETA keine juristischen Auseinandersetzungen. Die Primatologin Antje Engelhardt, die zunächst als Rechtsbeistand für Naruto vor Gericht fungierte, zog sich aus dem Prozess zurück, als sie das Vertrauen in die Sinnhaftigkeit des Verfahrens und das Wohlergehen des Tieres verlor. Seitdem befindet sie sich selbst wegen Belästigung und Hausfriedensbruch als Angeklagte vor Gericht wieder, weil sie mit dem Rechtsvertreter von PETA eine Aussprache suchte, die wohl nicht ganz nach den Vorstellungen der beiden Parteien verlaufen ist.

Einig darf man dagegen darüber sein, dass so eine tierische Frage in Deutschland erst gar nicht zur Entscheidung vor einem Gericht landen würde. Rechtsanwalt Christian Solmecke schreibt dazu:

Mögliche Urheberrechte des Affen Naruto würden nach deutschem Recht bereits an seiner fehlenden Rechtsfähigkeit scheitern. Zwar steht das Recht der Veröffentlichung nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. §19 a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dem Urheber zu. Die Frage also: „Kann Naruto Urheber sein?“ Die Antwort: „Nein.“ Denn: Nach § 7 UrhG muss der Urheber stets Schöpfer des eigenen Werkes sein. Nach § 2 Abs. 2 UrhG sind zudem nur persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Eine persönliche geistige Schöpfung kann jedoch nur von einem Menschen stammen.

Und was sagt PETA selbst dazu? Man präsentiert sich voller ehrenhafter Absichten:

Wir appellieren zudem an das Gericht, PETA USA die Einkünfte aus dem „Affen-Selfie“ verwalten zu lassen, damit sie Naruto und seiner Gruppe zukommen können. PETA USA würde keinerlei Abfindung aus den Zahlungen erhalten. Dieser Fall steht exemplarisch für alles, wofür PETA USA seit 35 Jahren kämpft: Tieren steht die Anerkennung nötiger Rechte zu ihrem eigenen Wohl zu – und zwar nicht im Verhältnis zu ihrer Ausbeutung durch den Menschen.

Publicity um jeden Preis?

Man könnte es aber auch so interpretieren: PETA lässt nichts unversucht, um spektakulär in die Öffentlichkeit zu rücken. Das wiederum erhöht die Spendenbereitschaft der Menschen. Dazu sind alle Mittel recht, auch die Instrumentalisierung eines Affen, der dies alles mit Sicherheit nicht befürwortet. Das Geld, das in die unzähligen Prozesse gesteckt wurde und noch wird, könnte man auch direkt in den Tierschutz investieren. Das wäre dann im Sinne der Tiere. Nachhaltige Rechte für Tiere erstreitet man jedenfalls nicht mit dem Urheberrecht. Welch eine Farce!

So, und nun warte ich darauf, von einem Affen vor ein amerikanisches Gericht gezerrt zu werden. Fragt sich nur, wer dort den Affen mimen würde.

Update (19.09.17): Der Streit wurde nun doch noch außergerichtlich beigelegt. Man einigte sich darauf, dass der Fotograf zukünftig 25% seiner Einnahmen, die die Bilderserie einbringt, gemeinnützigen Organisationen stiftet, die sich für den Schutz der Affen in Indonesien einsetzen. Ein sehr bitterer Beigeschmack bleibt. Zumal sich die Frage stellt, wie Slater mit gemeinfreien Bildern, die um die ganze Welt gegangen sind, Einnahmen generieren möchte.

Update (24.04.18): Der Vergleich ist vom zuständigen US-Bundesberufungsgericht überraschend nicht angenommen worden. Bei dem nun folgendem Prozess wurde abschließend festgehalten, dass ein Tier keine Klagen wegen Verletzung des US-Copyright erheben kann. In seinem Urteil rügt das Gericht, PETA habe die eigenen Interessen vor die Narutos gestellt. Damit sollten ideologische Ziele verfolgt werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top