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Von Uploadfiltern, Leistungsschutzrecht und #SaveYourInternet

Posted on – zuletzt aktualisiert am 15. April 2019
EU-Urheberrechtsreform

Die EU-Urheberrechtsreform

Die Kritik ist nicht überhörbar und kommt aus fast allen Lagern. Jetzt sind die Proteste auch auf der Straße angekommen. Die Rede ist von der geplanten EU-Urheberrechtsreform, die seit Monaten heftig umstritten diskutiert wird und dies zum Teil quer durch die Fraktionen und Parteien im EU-Parlament. Nur über eines sind sich dabei alle einig: Das Urheberrecht bedarf einer Anpassung an das digitale Zeitalter und die Urheber sollten eine bessere Vergütung für ihre kreative Arbeit erhalten. Die Art und Weise, wie man nun in Brüssel glaubt, dies durchsetzen zu wollen, macht sprachlos und hat das Potential eines Erdbebens, sowohl für unseren digitalen Alltag als auch auf politischer Ebene. Das liegt vor allem an Artikel 11 und Artikel 13 des Richtlinienentwurfes. In Brüssel herrscht eine Lobbyschlacht, an vorderstes Front der Axel-Springer-Verlag.

Update (15.03.19): Eine der bis dato besten und umfangreichsten Analysen zu den möglichen Auswirkungen der Urheberrechtsreform hat Friedhelm Greis bei Golem.de veröffentlicht.

Artikel 11 (Leistungsschutzrecht)

Vergütung für Verleger

Mit dem Leistungsschutzrecht sollen Presseverleger dafür vergütet werden, dass sie journalistische Inhalte zur Verfügung stellen. Verwerter wie Google und Facebook sollen hierfür Lizenzen mit ihnen abschließen. Ansonsten dürfen ihre Dienste keine Vorschauen der Presseartikel mehr anzeigen. Dies würde nicht nur die üblichen Vorschaubilder und Snippets betreffen, sondern auch Überschriften. Vorschauen, wie man sie täglich zu Tausenden bei Facebook, Twitter und anderen sozialen Medien nutzt und kennt, könnten damit unmöglich werden. Selbst Suchmaschinen müssten die Präsentation der Suchtreffer überdenken. Die Folge könnte eine unübersichtliche Zusammenstellung einzelner Links sein, die an die Benutzerfreundlichkeit des Internets vor 20 Jahren erinnert.

Sollten sich die Plattformen darauf einlassen, entsprechende Lizenzen mit den Verlagen zu schließen, werden kleine Websites aus finanzieller Sicht nicht nachziehen können und ihren Dienst einschränken oder einstellen müssen. Eine Monopolisierung zugunsten der großen Anbieter wäre die Folge. Überhaupt wäre von Artikel 11 auch noch die kleinste kommerzielle Website betroffen. Dies kann bereits dann der Fall sein, wenn Werbung für die Finanzierung des Hostings darauf geschaltet wird. Damit sind wir bereits auf der Ebene von Blogs und Foren. Ausnahmen kennt Artikel 11 nicht. Die Vielfalt im Netz könnte allein dadurch leiden, dass viele Plattformen durch die Rechtsunsicherheit vorsorglich ihren Dienst einstellen.

Leistungsschutzrecht in Deutschland

Das für die Netzgemeinde günstigste Szenario ist auf nationaler Ebene in Deutschland bereits durchexerziert worden. Ein entsprechendes Leistungsschutzrecht ist hierzulande 2013 in Kraft getreten. Dabei haben die Verleger aus Angst, von Google und Co nicht mehr gelistet zu werden, Gratislizenzen verteilt. 30000 Euro hat man mit dem Leistungsschutzrecht auf Seiten der Verleger verdient, deutschlandweit! Dem stehen Kosten von über 2 Millionen Euro für Rechtsstreitigkeiten gegenüber. Dass das Gesetz gescheitert ist, wäre also noch eine geschönte Einschätzung. Ähnliches spielte sich in Spanien ab. Trotzdem möchte man es nun auf europäischer Ebene einführen. Nutzlosigkeit wäre noch deren harmloseste Folge, Kollateralschäden dagegen wahrscheinlich. Denn auch wenn wiederum Gratislizenzen an die großen Plattformen verteilt würden, ist zu befürchten, dass kleinere Anbieter diese nicht erhalten und schließen müssen.

Artikel 13 (Uploadfilter)

Paradigmenwechsel und Geltungsbereich

Mit Artikel 13 soll sich eines der wichtigsten und gut funktionierenden juristischen Prinzipien im Netz ändern: „Notice-and-Take-down“. Dies besagt, dass der Betreiber einer Website erst dann für eine Rechtsverletzung haftet, wenn er von dieser Kenntnis erlangt und sie dennoch nicht beseitigt. Für Rechteinhaber ist es also auch heute schon möglich, ihr Rechtsgut zu schützen. Die Urheberrechtsreform möchte nun den Plattformbetreiber grundsätzlich mit haftbar machen und zwar bereits ab dem Zeitpunkt des Uploads des geschützten Materials: Fotos, Videos, Musik, Texte etc.

Diese Regelung soll für alle kommerziellen (Achtung Werbebanner!) Anbieter gelten, deren Hauptzweck oder einer der Hauptzwecke es ist, eine große Anzahl von urheberrechtlich geschützten Werken zugänglich zu machen, die durch Nutzer hochgeladen werden. Bereist hier ist die Novelle äußerst unscharf und dürfte zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen. Es stellt sich unweigerlich die Frage, wie „große Anzahl“ oder „Hauptzweck“ zu definieren ist. Nicht ganz unbegründet wird befürchtet, dass sogar Foren und Bilddatenbanken in den Geltungsbereich des Artikels 13 fallen und somit aus der Netzkultur verschwinden könnten. Update (12.03.19): Sogar die Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet (ZUM) befürchtet, dass sie ihr Lehrmittelangebot im Internet einschränken oder schließen muss. Der Rechtsanwalt Christian Solmecke macht es an einem Beispiel anschaulich:

Artikel 13: Deswegen ist er nicht praxistauglich! | Rechtsanwalt Christian Solmecke

Lizenzen und Uploadfilter

Um die Haftung zu umgehen, muss der Betreiber folgende Dinge umgesetzt haben:

  • alle Anstrengungen unternommen haben, um eine Lizenz der Urheber zu erhalten
  • alles unternehmen, um zu verhindern, dass nicht lizenzierte Inhalte, über die sie im Vorfeld von den Rechteinhabern Informationen erhalten haben, online gehen

Der erste Punkt wirft einige Fragen auf. So muss man sich vorstellen, dass jeder von uns Urheber ist, wenn er mit seinem Smartphone Fotos schießt. Auch dieser Blogbeitrag genießt Urheberschutz. Wie soll es nun in der Praxis aussehen, wenn nicht nur YouTube oder Facebook, sondern auch kleine Anbieter mit allen Urhebern der Welt Lizenzverträge anstreben müssen? Dieses Unterfangen ist in der Praxis nicht umzusetzen. Und wie weit sind „alle Anstrengungen“ in diesem Kontext zu erfassen? Rechtsunsicherheit ist hier ohne konkreten Umsetzungsleitfaden vorprogrammiert.

Der zweite Punkt führt zwangsweise dazu, dass alle hochgeladenen Inhalte durch eine Erkennungssoftware mit einer Datenbank abgeglichen werden müssen, die alle urheberrechtlich geschützten Werke weltweit umfasst. Auch wenn die Novelle das Wort „Uploadfilter“ nicht explizit wählt, ist dies die logische Folge der Bestimmung. Und an diesem Punkt entlädt sich die heftigste Kritik an der Urheberrechtsreform, denn der Stand der Technik ermöglicht keinen Einsatz zuverlässigen Filter. Die Praxis mit dem freiwillig eingesetzten Filter von YouTube (Content ID), dessen Entwicklung höhere zweistellige Millionenbeträge verschlungen hat, offenbarte, wie fehleranfällig diese Technik ist. Uploadfilter sind nicht in der Lage, zulässige Zitate, Parodien oder Satire zu erkennen. Auch Memes als ein Teil der Netzkultur könnten dadurch verschwinden.

Angriff auf die Meinungsfreiheit?

Zudem ist zu befürchten, dass die Plattformen die Filter besonders scharf schalten, um die größtmögliche Sicherheit in der Haftungsfrage zu erzielen. Ein Overblocking wäre die Folge. Und spätestens an dem Punkt, an dem private Unternehmen über die Zulässigkeit von Äußerungen entscheiden, darf darüber diskutiert werden, wie es um die Meinungsfreiheit in Europa bestellt ist. Matthias Wahl, Präsident des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft, urteilt:

Wenn der Gesetzgeber in die Systematik der Veröffentlichung von Inhalten im Internet eingreift, ist eine Grenze überschritten. Die EU gefährdet nichts weniger als die freiheitlich-demokratischen Werte, für die sie seit Bestehen eingetreten ist und auch künftig eintreten muss. Damit ordnet die EU-Kommission das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aber dem Urheberrecht unter.

Geradezu naiv und ahnungslos, ja fast höhnisch äußert sich Axel Voss, der für die Reform verantwortliche Berichterstatter im EU-Parlament, zu den Befürchtungen:

Wir führen keine verpflichtenden Upload-Filter ein. Wir wollen, dass die Plattformen mehr lizenzieren, also Rechte für Werke einkaufen und die Verwendung erlauben. Ich kann nicht dafür garantieren, dass die Maßnahmen, die Plattformen ergreifen um ihrer Haftung gerecht zu werden, hundertprozentig arbeiten und deshalb die Meinungsfreiheit auch mal eingegrenzt wird. Aber natürlich soll nichts geblockt werden, was rechtmäßig ist.

Werden Uploadfilter zum Standard, ist auch hier mit einer Monopolisierung zu rechnen. Kleine Plattformen werden diese Technik bei Google und Co einkaufen. Letztere werden die einzigen sein, die eine entsprechende Software, die zumindest ansatzweise den geforderten rechtlichen Bestimmungen entspricht, entwickeln können. Und Google und Facebook werden frohlocken, wenn praktisch der gesamte hochgeladene Content im Netz eines Tages über ihre Server läuft. Ein Horrorszenario für den Datenschutz! Alternative Vorschläge für eine andere Ausgestaltung von Artikel 13 hat es indes zuhauf gegeben.

Ausnahmen

Nicht verschweigen sollte man allerdings auch, dass der Artikel 13 Ausnahmeregelungen kennt. Richtig ist, dass Portale wie Wikipedia oder wissenschaftliche Archive von der Regelung ausgenommen sind. Es gibt auch eine Ausnehme, die auf Startups abzielt. Die Tatsache, dass aber nach drei Jahren auch dieses Privileg hinfällig ist, lässt Kleinunternehmer wieder im Regen stehen. Ob der meist wenig beachtete Artikel 2 die Liste der nicht betroffenen Websites erweitern wird, werden letztlich Gerichte klären. Der Artikel definiert, auf wen die Urheberrechtsreform abzielt, bleibt aber wie so häufig in Teilen unkonkret. Vieles wird davon abhängen, wie die Richtlinie in deutsches Recht übertragen wird.

Update (17.03.19): Eine 46 Seiten starke juristische Analyse zur Artikel 13 hat jüngst RA Solmecke veröffentlicht.

Artikel 12

Update (12.03.19): Obwohl die Initiatoren und Befürworter der Richtlinie immer wieder betonen, dass die Reform den Urhebern und Kreativen zugutekommen soll, spricht der Entwurf teilweise eine andere Sprache. Dies wird im bisher wenig beachteten Artikel 12 offensichtlich. Seit Jahrzehnten stellte es sich in Deutschland so dar, dass eine Aufteilung der Einnahmen der Verwertungsgesellschaften zwischen Urhebern und ihren Verlegern vorsah. Diese Praxis wurde von kurzem von EuGH und BGH als rechtswidrig erklärt. Die Urheber besitzen seither den vollen Anspruch auf die Einnahmen, wenn sie diese nicht zuvor teilweise an die Verlage abgetreten haben. Artikel 12 soll nun den alten Zustand zulasten der Urheber wieder herstellen. Dagegen wendet sich unter anderem der Journalistenverband „Freischreiber“. Dieses Video erklärt diese Bigotterie besonders anschaulich:

Artikel 12 und Zeitreisen in langsam

Der Widerstand gegen die Reform

Die politische Dimension

Erst letzte Woche wurde Justizministerin Katarina Barley ein Konvolut von fast 5 Millionen (!) Unterschriften einer Petition gegen die Gesetzesnovelle aus Brüssel überreicht. Die meisten davon kamen aus Deutschland. Es ist der Protest des Volkes, vor allem der jungen Generation und der Netzaktivisten, die nicht zu Unrecht elementare Eingriffe in ihre Lebenswirklichkeit und für ihre Zukunft befürchten.

Der Widerstand formiert sich vor allem im Netz – bei Twitter und YouTube. Auf Twitter kursieren seit Wochen zahlreiche Hashtags gegen die Reform und vor allem Artikel 13 unter den Top-Platzierungen: #Uploadfilter, #Artikel13, #Artikel11, #NieMehrCDU, #niewiederCDU, #SaveYourInternet, #SaveTheInternet, #Artikel13Demo. Ich bezweifle, dass jeder Schreiber, der ein Hashtag gegen die CDU verwendete, jemals CDU gewählt hat oder hätte, dennoch könnte das rücksichtslose Vorgehen der Partei erheblichen Einfluss auf die im Mai stattfindende Wahl zum EU-Parlament und darüber hinaus besitzen. Eine Initiative versucht, EU-Parlamentarier eine Zusage für eine Gegenstimme zur Reform zu entlocken. Legitimes Druckmittel ist dabei der Hinweis auf die anstehenden Wahlen.

Bemerkenswert ist, dass sich auch innerhalb der Union Kritiker zu Wort melden. So stellt sich der niedersächsische Wirtschaftsminister Bernd Althusmann ebenso gegen die Pläne aus Brüssel wie die Staatsministerin für Digitalisierung Dorothee Bär. Althusmann hat sich dafür von seinem Parteikollegen Axel Voss live auf Twitter vorwerfen lassen müssen, er würde die Entwurfstexte nicht lesen. Überhaupt haben sich Netzpolitiker von CDU und CSU mehrfach kritisch in Bezug auf die Copyright-Novelle geäußert. Und schließlich hat sich der gesamte schlesisch-holsteinische Landtag – inkl. der CDU-Fraktion – gegen Uploadfilter ausgesprochen. Update (12.03.19): Mittlerweile sind diverse Landesverbände der Jungen Union dem Beispiel gefolgt.

Äußerst brisant ist auch die Tatsache, dass mit dem Ja zu Artikel 13 sowohl Union als auch SPD den Koalitionsvertrag brechen. Darin heißt es wörtlich:

Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.

Verbände und Experten

Zahlreiche Verbände sehen erhebliche Gefahren in dem letzten Vorschlag zur Urheberrechtsreform, allen voran die Digitalwirtschaft mit dem Bundesverband Digitaler Wirtschaft. Doch auch die Kreativwirtschaft selbst, die von der Reform eigentlich profitieren soll, rückt teilweise von den Plänen ab. Im Bündnis „Berlin gegen 13“ setzen sich unter anderem der Chaos Computer Club und ein Journalistenverband gegen die Novelle aus Brüssel ein. 167 europäische Organisationen forderten bereits Mitte 2018 das EU-Parlament in einem offenen Brief auf, gegen die Reform zu stimmen. Update (12.03.19): Obwohl von der Reform ausgenommen, wird die deutschsprachige Wikipedia am 21. März ihren Dienst aus Protest für einen Tag einstellen.

Besonders bemerkenswert ist, dass sich mit Ulrich Kelber der Bundesdatenschutzbeauftragte warnend in die Diskussion einmischt:

Auch wenn Uploadfilter nicht explizit im Gesetzentwurf gefordert werden, wird es in der praktischen Anwendung auf sie hinauslaufen. Gerade kleinere Plattform- und Diensteanbieter werden nicht die Möglichkeit haben, mit allen erdenklichen Rechteinhabern Lizenzverträge zu schließen. Ebensowenig werden sie den immensen Programmieraufwand betreiben können, eigene Uploadfilter zu erstellen. Stattdessen werden sie auf Angebote großer IT-Unternehmen zurückgreifen, so wie das heute schon unter anderem bei Analysetools passiert, bei denen die entsprechenden Bausteine von Facebook, Amazon und Google von vielen Apps, Websites und Services verwendet werden.

Letztlich würde man damit das Gegenteil von dem bewirken, was die Reform zum Ziel hat, nämlich die Marktmacht der Global Player wie Google mit seiner Tochter YouTube oder Facebook zu mindern. So sieht es auch Kelber:

Letztendlich entstünde so ein Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken, über die dann mehr oder weniger der gesamte Internetverkehr relevanter Plattformen und Dienste läuft. Welche weitreichenden Informationen diese dann dabei über alle Nutzerinnen und Nutzer erhalten, verdeutlicht unter anderem die aktuelle Berichterstattung zur Datenübermittlung von Gesundheitsapps an Facebook.

Kelbers Forderung deckt sich damit mit den meisten Kritikern der Novelle:

Wenn die EU der Auffassung ist, dass Plattformbetreiber auch ohne Uploadfilter ihrer neuen Verantwortung sinnvoll nachkommen können, muss sie dies klar darlegen. Ich bin insofern auf die angekündigte Handlungsempfehlung der Kommission sehr gespannt.

Das eigentliche Ziel der Reform sei offensichtlich vollkommen aus den Augen verloren worden, urteilt auch Reto Hilty vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb:

Denn man muss sich bewusst sein, dass die ursprünglich deklarierte Zielsetzung, das Urheberrecht so zu modernisieren, dass es den Herausforderungen des digitalen Binnenmarktes gewachsen ist, weitgehend aus den Augen verloren wurde. Im Vordergrund stehen – was gerade die Artikel 11 und 13 zeigen – wie seit jeher die Interessen der Urheberrechtsindustrien. Kaum berücksichtigt wird, dass das Urheberrecht für viele neue und zukunftsträchtige Geschäftsmodelle zu einem Hindernis geworden ist, womit sich die Rechteinhaber einem Innovationswettbewerb auf der Anbieterseite viel leichter entziehen können.

Dass die Öffentlichkeit überhaupt von den Verhandlungen informiert wird, haben wir einzig den EU-Parlamentariern Julia Reda von den Piraten und Tiemo Wölken von der SPD zu verdanken. Beide kämpfen für einen fairen Interessenausgleich in der Urheberrechtsreform. Dieser droht zusehends zugunsten der Verleger und Verwertungsgesellschaften und zulasten der Urheber und der Allgemeinheit aus dem Blickfeld zu geraten.

Ich lehne Uploadfilter (Merkelfilter) ab | Tiemo Wölken

Demokratische Prozesse an der Belastungsgrenze

Intransparenz des Verfahrens

Bemerkenswert ist die hohe Intransparenz des gesamten Verfahrens. Verhandlungen fanden vielfach hinter verschlossener Tür statt. Bereits 2018 stimmte das EU-Parlament mehrfach über die Urheberrechtsreform ab. Ein öffentlicher Diskurs war dabei kaum möglich, denn der eigentliche Text der Reform lag weder der Öffentlichkeit noch Experten wie Juristen oder den digitalen Interessenvertretungen vor. Letztlich haben wir es Julia Reda zu verdanken, dass uns nun der finale Entwurf – in Englisch – zur Verfügung steht. Doch auch hierbei besteht selbst unter Juristen Unsicherheit, welchen Wortlaut letztendlich die deutsche Fassung haben wird. Bekanntlich ist dieser in der Juristerei von entscheidender Bedeutung.

Kampagnen gegen Reformkritiker

Äußerst befremdlich empfand ich zudem die unzähligen Kampagnen, die gegen Kritiker von Artikel 11 und 13 ins Leben gerufen wurden. Axel Voss war es persönlich, der Argumente gegen das Vorhaben wörtlich als Fake News bezeichnete. Die EU-Kommission ging noch weiter und betitelte Kritiker als Mob. Ihr Beitrag war überschrieben mit:

Die Urheberrechtsrichtlinie: Wie der Mob aufgefordert wurde, den Drachen zu retten und den Ritter zu töten.

Wenige Tage später entschuldigte man sich und löschte die Äußerungen.

Für viel Aufsehen und Spott sorgte ein Tweet des CDU-Europaabgeordneten Sven Schulze:

Jetzt kommen wieder sekündlich Mails zum Thema #uploadfilter & #Artikel13 rein. Mal ganz davon abgesehen, dass diese inhaltlich nicht richtig sind, stammen ALLE von #Gmail Konten. Mensch #google, ich weiß doch das ihr sauer seid, aber habt ihr diese #fake Aktion wirklich nötig?

Diese Äußerung zeigt wie kaum eine andere das ganze Dilemma der Diskussion auf. Das EU-Parlament in Straßburg besitzt ein Durchschnittsalter von 54 Jahren. Viele Abgeordnete verstehen das, worüber sie abstimmen, nur bedingt. Sie nutzen das Internet – wenn überhaupt – linear, nicht partizipativ. Dass sie elementar in die Lebenswirklichkeit von Millionen Menschen eingreifen, scheint ihnen nicht bewusst zu sein. Und da spreche ich noch nicht einmal von den Kollateralschäden, die diese Reform für kleine Unternehmer im Netz bewirken könnte. Böse Absicht möchte dabei in den meisten Fällen nicht unterstellen, obwohl sie sich manchmal geradezu aufdrängt.

Desinformation

Selbst vor offensichtlichen Falschinformationen schreckt man auf Seiten der Reformbefürworter nicht zurück. Vor kurzem veröffentlichte das EU-Parlament ein Video, das aus mehrfacher Sicht irreführend und tendenziös ist. Dabei ist das Plenum zur Objektivität verpflichtet, solange Entscheidungen noch nicht getroffen worden sind. Das Machwerk ist dagegen ein Werbevideo für die Urheberrechtsreform. Kritische Worte kommen nicht zur Sprache. Ursprünglich war dort zu lesen: „Parlament beschließt Urheberrecht im Internet.“ Da die abschließende Abstimmung noch gar nicht stattgefunden hat, muss man dies als Versuch werten, ein falsche Bild vom Stand des Verfahrens zu vermitteln.

Doch auch inhaltlich finden sich Falschinformationen im Video. So erklärt Axel Voss, bei den von Artikel 13 betroffenen Diensten gäbe es Ausnahmen, die an Kriterien gebunden sind. Leider verschweigt er das schärfste Kriterium, das maximale Alter der Plattform von drei Jahren. Und zudem verbindet er die Kriterien mit einem „oder“. Richtig wäre aber ein „und“, was einen elementaren Unterschied ausmacht. Wer für die Verbreitung des Videos über Twitter verantwortlich ist, war bis heute selbst auf Nachfrage von Parlamentariern nicht in Erfahrung zu bringen. Update: Nur wenige Minuten nach Veröffentlichung meines Artikels ist bekannt geworden, dass die französische Nachrichtenagentur AFP für das Werbevideo verantwortlich zeichnet. AFP gehört zu den eifrigsten Lobbyisten pro Reform.

Des- und Falschinformationen haben bei Axel Voss in dieser Sache durchaus Tradition und System, wie die akribisch zusammengetragene Analyse von Friedhelm Gries offenbart. Die Aussagen des Parlamentariers weisen auf fahrlässige Weise immer wieder Wissenslücken und falsche juristische Einschätzungen auf. Man erhält zwangsläufig den Eindruck, Urheberrecht sei nicht sein Fachgebiet.

Verfahrenstricks

In den letzten Tagen haben sich die Ereignisse nochmals überschlagen. Nachdem die Demonstrationen auf der Straße nun auch das Fernsehen erreicht hatten, versuchte die Union bereits am nächsten Morgen, die eigentlich für Ende März geplante finale Abstimmung des EU-Parlaments vorzuverlegen. Dies ist deshalb so brisant, weil für den 23. März in diversen europäischen Städten Großdemonstrationen gegen die EU-Urheberrechtsreform angekündigt sind. Dabei ist der bisherige Termin für die Abstimmung mit Ende März verfahrenstechnisch bereits außergewöhnlich früh angesetzt.

Verantwortlich für diesen Taschenspielertrick ist übrigens der stellvertretende CSU-Vorsitzende und Fraktionsvorsitzende der EVP-Fraktion im EU-Parlament Manfred Weber, der für das Amt des Kommissionspräsidenten kandidiert. Es ist offensichtlich, dass die Reform ungeachtet der Proteste mit aller Macht und übereilt verabschiedet werden soll. Die Signalwirkung dieses beispiellosen Vorgangs ist erschreckend. Deutlicher kann man nicht demonstrieren, was man von demokratischen Prozessen, die auch das Demonstrationsrecht beinhalten, hält. Patrick Beuth kommentiert diesen Umstand treffend:

Die Wütenden dürfen die grobe Unsportlichkeit der EVP immerhin als Bestätigung ansehen, dass ihr angedrohter Protest sehr ernst genommen wird. Wäre die Fraktion wirklich überzeugt, dass sie die Reform mitsamt der besonders umkämpften Artikel 11 und 13 auch nach einem europaweiten Protest durchs Plenum bringt, würde sie gar nicht erst versuchen, diesen auszubremsen.

Aber selbst, wenn es so kommt, wie die Wütenden nun befürchten – und das kann die EVP nicht allein bestimmen -, könnte der Protest weitergehen, mit dem Höhepunkt am 26. Mai. Dann sind Europawahlen.

Irreführung der Öffentlichkeit und Vertuschung

Und als ich diesen Artikel für die Veröffentlichung redigiere, schlägt Brüssel wieder zu. Noch vorgestern Abend verkündete Weber in der ARD, dass die Abstimmung – wie ursprünglich geplant – Ende März stattfinden werde und er den Plan einer Vorverlegung nicht mehr verfolge. Bei einem gestrigen Treffen der Fraktionen wiederholte die EVP aber explizit den Antrag auf Umterminierung, konnte sich allerdings nicht durchsetzen. Ein Tweet von Reda, der diesen Vorgang offenbarte, ist nach kurzer Zeit gelöscht worden. Man hätte sie gebeten, nicht darüber zu berichten.

Doch die wenigen Minuten reichten der Netzgemeinde, um diese offensichtliche Irreführung der Öffentlichkeit zu dokumentieren. Innerhalb kürzester Zeit stieg das Hashtag #LügenManni auf die Topplatzierungen bei Twitter. Ich würde gerne wissen, wer darauf gedrängt hatte, diese offensichtliche Lüge zu vertuschen. Und ich stelle fest, dass Herr Weber die Wählerschaft verhöhnt und charakterlich für kein öffentliches Amt geeignet ist. Und zuletzt revidiere ich meine obige Ansicht: Manchmal ist es doch böse Absicht! Ob man sich bewusst ist, welchen Schaden man der Glaubwürdigkeit von Politik damit zufügt?

Angriff auf das freie Internet

Update (13.03.19): Derweil nimmt die Schlacht um die Reform immer groteskere Züge an: Während mittlerweile sogar UN-Sonderbotschafter David Kaye eindringlich vor der Einführung eines Überwachungsinstruments mit dem Artikel 13 warnt, gibt Axel Voss Einblick in die wahren Beweggründe seiner Haltung. In einem Interview offenbarte er, dass er es für angebracht hält, über die Schließung von YouTube nachzudenken. Damit spricht er aber zugleich alle Plattformen an, die nutzergenerierte Inhalte online stellen. Es ist der Punkt erreicht, an dem man von einem Angriff auf das freie Internet, ja auf demokratische Strukturen sprechen kann und muss. Dieser Mann gehört aus der Politik entfernt.

Ein persönliches Fazit

Wir können nicht mit Gewissheit sagen, dass alle befürchteten Szenarien eintreffen werden. Dazu ist das Gesetzgebungsverfahren zu langwierig und noch lange nicht abgeschlossen. Zunächst einmal muss der letzte Vorschlag der Novelle ins Deutsche übersetzt werden. Wer juristisch gebildet ist, weiß, dass es bei den Formulierungen auf jedes Wort ankommt. Und dann handelt es sich hier zunächst um eine europäische Richtlinie, die anders als bei einer Verordnung nicht unmittelbar Gültigkeit erlangt. Die Mitglieder der EU haben zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationale Gesetze zu überführen. Dabei gibt es gewisse Spielräume. Und zuletzt werden Gerichte bis hin zum BGH und EuGH über die Unzulänglichkeiten der Reform entscheiden. Es werden also sehr viele Jahre ins Land gehen, bis Rechtssicherheit herrscht. Dabei werden vor allem viele kleine Internetunternehmen auf der Strecke bleiben.

Als Kleinunternehmer werde auch ich von der Reform auf vielfache Weise negativ betroffen sein. Selbst als Kreativer (Webdesigner und Blogger) sehe ich nachteilige Effekte auf meine Arbeit. Ich kann nicht verhehlen, dass ich enttäuscht, desillusioniert und wütend bin. Abgesehen vom Inhalt macht vor allem die Art und Weise, wie diese Reform durchgepeitscht wird, äußerst betroffen. Mein Vertrauen in die EU und die demokratischen Abläufe auf europäischer Ebene sind nachhaltig gestört. Mir gehen allmählich die Argumente pro Europa aus. Dabei bin ich ein überzeugter Verfechter der europäischen Idee, die hier ad absurdum geführt wird. Ob man sich in Brüssel der Sprengkraft des eigenen Handelns bewusst ist? Es ist zu befürchten, dass man die Wähler damit wieder in die Hände der europafeindlichen Parteien – allen voran die AfD – treibt.

Die Demonstrationen vom 23. März

Update (23.03.19): In unzähligen europäischen Städten sind heute Menschen auf die Straße gegangen, um gegen die geplante Urheberrechtsreform zu demonstrieren. Dabei sind die Erwartungen der Veranstalter um ein Mehrfaches übertroffen worden. Allein in Deutschland taten weit über 100.000 Kritiker der Reform ihren Protest lautstark kund. In einigen Städten mussten die Streckenverläufe wegen des großen Andrangs kurzfristig geändert werden. Die größte Demonstration fand in München mit offiziell 40.000 Teilnehmern statt. Es sind die größten Proteste, die jemals aus dem Netz auf die Straße getragen worden sind. Und sie waren friedlich!

Selbst in dieser Situation glauben manche Politiker, die Diffamierung der Menschen, die sich um ihre Zukunft in einem abgehängten digitalen Europa sorgen, fortsetzen zu müssen. Daniel Caspary, Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament, behauptet, dass die Demonstranten gekauft seien. Bots, Mob und jetzt gekauft! Es überrascht wohl wenig, dass die Zeitung, die diese Verschwörungstheorie abdruckte, zum Axel-Springer-Verlag gehört: unsere geliebte BILD. Ich möchte gar nicht mehr wissen, was in den Köpfen von Politikern wie Voss, Weber oder Caspary vorgeht. Ich werde mich auch nicht auf deren Niveau herabbegeben und im Gegenzug behaupten, sie seien von der Verlagslobby gekauft. Ich frage mich nur, wann ich mein Geld für die Teilnahme an der Demo in Osnabrück erhalte.

Die Abstimmung

Update (26.03.19): Ein schwarzer Tag für die Netzfreiheit und kleine Kreative! Trotz aller Proteste und Warnungen von Experten und der Zivilgesellschaft ist die Reform im vollen Umfang abgesegnet worden. Dabei sind Änderungsanträge, die zumindest Artikel 13 verhindern hätten können, mit nur fünf Stimmen Mehrheit abgelehnt worden. Das ist vor allem vor dem Hintergrund, dass gestern Abend von Medien-Lobbyisten ein Essen für die Parlamentarier organisiert und in Straßburg sogar Taxis mit Werbung für die Urheberrechtsreform bedruckt wurden, nur schwer zu ertragen. Mit dem demokratischen Verständnis vieler Menschen ist das sicher nicht mehr vereinbar.

Jetzt muss man die nationalen Umsetzungen der Richtlinien innerhalb der nächsten zwei Jahre abwarten. Dann erst wird man das wahre Ausmaß dieser digitalen Selbstverstümmelung abschätzen können.  

Update (27.03.19): Und es ist wohl der Treppenwitz schlechthin, dass sich nun herausstellte, dass der Antrag auf Änderung der Richtlinie nur deshalb scheiterte, weil eine Reihe von Abgeordneten bei der Abstimmung den falschen Knopf gedrückt haben. Ein Gesetz, das die digitale Entwicklung Europas für Jahrzehnte hemmen könnte, weil die Entscheider mit der Technik überfordert waren?

Update (15.04.19): Die Reform ist nun final auch durch den EU-Rat abgesegnet worden, auch wenn zahlreiche Länder dagegen gestimmt haben. Deutschland hat der Abstimmung eine Protokollerklärung beigelegt, die darauf abzielt, Uploadfilter in der nationalen Umsetzung weitgehend entbehrlich zu machen. Wie dies gelingen soll, wenn in anderen europäischen Ländern wie Frankreich bereits Initiativen zu Schaffung solcher Filter ausgerufen wurden, bleibt ebenso offen wie die Frage nach der Vereinbarkeit mit der EU-Richtlinie.

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